Parece gilt jedoch doch, sofern kaum Ausnahme nach Jugendschutzgesetz zum Wette (� 6 JuSchG) vorliegt. Das gleich gilt pro Spielhallenbetreiber, die �durch die bis zum 15. Advokat Tim Hilbert weist im folgenden, dass Spielhallenbetreiber, die wegen der vor ... vertretenen Rechtsauffassung nachdem diesseitigen Offnungszeiten Belegschaft eingestellt sehen, gleichwohl aktiv selbige �Befolgung der nunmehr mitgeteilten Sperrzeiten […]